Geschichte

Haus Hug am Rathausplatz

Ein Ueberblick der Ruinen vom Dorfbrand des Jahres 1713 lässt die räumliche Umrahmung ablesen. In den Kunstdenkmälern des Kantons Unterwalden von Dr. Robert Durrer finden sich zum „Haus Hug“ folgende Anmerkungen:

Das vormals Durrer’sche, heute der Familie Hug gehörige Haus auf dem Hauptplatz, erbaut 1714 von Landammann und Pannerherr Anton Maria Zelger, nach dessen Tode im Besitz von Landschreiber Josef Leontius Keyser, um 1739 Eigentum des Schulherrn Michael Omlin, ward um 1764 von dem Kaufmann Franzjosef Durrer erworben, in dessen Familie es über 100 Jahre verblieb. Giebel mit Hohlkehlgesims, gestützt von vorspringenden Eckkonsolen. Portal aus einheimischem grauen Marmor mit gebrochener Giebelbekrönung. Die Fassade war mit Giebelarchitektur bemalt, deren System bei der Renovation von 1907, aus dem Kellenwurf ausgespart, wieder hergestellt wurde. In der Stube des ersten Stockes eine hübsche Kassettendecke; im vierpassförmigen Mittelstück die gemalten Allianzwappen von Josef Leontius Keyser: Frau Maria Franziska Josepha Lussy 1719 mit dem Wahrspruch: “Zu allem was thuost üeben / zuvor betracht das End / mit Glauben, Hoffen, Lieben / allein zu Gott dich wändt.“

Gemäss einem in den Kunstdenkmälern abgebildeten Aquarell von D.A. Schmid um 1830 darf das Hug’sche Haus – stark vernachlässigt in den Besitz der Kantonalen Pensionskasse übernommen – als fast einziges echtes Baudenkmal der Hauptplatz-Anlage nach dem Dorfbrand (1713) gelten, wobei die Absicht zur Wiederherstellung und Forterhaltung als verdienstlich zu betonen bleibt. Umbauten und Neubauten im nahen Umkreis haben die gebührende Rücksicht auf das bauliche Erbe nicht durchwegs eingehalten, wenn auch die Gesamtwirkung des Hauptplatzes mit der beherrschenden Pfarrkirche St. Peter und Paul immer noch zweifellos einen nationalen Rang verdient.

Die Zweckbestimmung als Gasthaus und Klein-Hotel kann die Kontakte mit der Oeffentlichkeit besonders fördern. Ungeachtet von diesen seltenen Interieurs im Dorfkern von Stans darf auf das hohe Interesse der Ortsbild-Pflege hingewiesen sein, der damit im Sinne einer regionalen Bewertung des Baudenkmals auf dem berühmten Hauptplatz eine beispielhafte Leistung in Aussicht steht. Dass sich diese Voraussetzungen für die Beteiligung der Ortsbildpflege des Bundes eignen, kann guten Glaubens angenommen werden.

Aus Baugeschichtlicher Hinweis Kt. NW vom 21.8.1984